Bei Minijobs müssen Arbeitgeber Entgeltgrenze und tatsächliche Arbeitszeit gemeinsam betrachten. Ändert sich der gesetzliche Mindestlohn, verändert sich regelmäßig auch die rechnerisch mögliche Stundenzahl.
Nicht nur mit einem Monatsdurchschnitt arbeiten
Schwankende Einsätze sollten geplant und dokumentiert werden. Entscheidend sind die gesetzlichen Regeln zur Entgeltgrenze und zu gelegentlichem unvorhersehbarem Überschreiten.
Stundenlohn und Einsatzplanung verbinden
Je höher der Stundenlohn, desto weniger Stunden passen in dieselbe Entgeltgrenze. Eine digitale Planung hilft, Abweichungen früh zu erkennen.
Rechner ersetzen keine Einzelfallprüfung
Lohnkosten- und Stundenrechner sind Planungsinstrumente. Für verbindliche steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilungen sollten Steuerberatung oder Einzugsstelle einbezogen werden.
Digital in PersonalKern abbilden
PersonalKern verbindet Mitarbeiterdaten, Arbeitszeiten, Abwesenheiten, Dokumente und vorbereitende Auswertungen in einer selbst gehosteten HR-Software.